Denkmalschutz.ch

Denkmalschutz im Kanton St. Gallen

Alles zu Bundesbeiträgen, kantonaler Förderung und zuständiger Fachstelle - kompakt zusammengefasst und mit allen Kontaktdaten.

CHF 3'432'400

Im Rahmen der Programmvereinbarung 2025–2028 stellt der Bund dem Kanton St. Gallen diese Mittel zur Verfügung. Die Beiträge fliessen an Restaurierungen von Objekten nationaler und regionaler Bedeutung und werden von der kantonalen Fachstelle verwaltet.

Kantonale Förderung

Gesetzliche Grundlage: Kulturerbegesetz (KEG) vom 13. Juni 2017, Beitragsverordnung (VUKG) vom 19. Juni 2018
Beitragssatz: typisch 20–40% der beitragsberechtigten Kosten.

Seit 2016 nur noch Beiträge an Schutzobjekte von kantonaler und nationaler Bedeutung. Kantonsbeiträge ab CHF 20.000 werden aus dem Lotteriefonds finanziert - Eingabefristen im Februar und August. Bei Sakralbauten muss der Konfessionsteil mindestens die Hälfte des Kantonsbeitrags leisten.

Denkmalpflege Kanton St. Gallen

St. Leonhard-Strasse 40, 9001 St. Gallen
Tel. 058 229 38 70
denkmalpflege@sg.ch
www.sg.ch/kultur/denkmalpflege.html

Antragsprozess

  1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der kantonalen Fachstelle - idealerweise vor der Projektplanung, damit Auflagen von Anfang an berücksichtigt werden.
  2. Vorlage eines detaillierten Kostenvoranschlags, der Pläne, Fotos und eine denkmalpflegerische Begründung enthält.
  3. Einreichung des Beitragsgesuchs (schriftlich oder über ein allfälliges kantonales Portal). Beitragsgesuche laufen ausschliesslich über die kantonale Fachstelle - nicht direkt ans BAK.
  4. Abwarten der Bewilligung: Arbeiten dürfen erst beginnen, wenn das Beitragsgesuch bewilligt ist. Vorzeitiger Baubeginn nur mit schriftlicher Zustimmung der Fachstelle.
  5. Nach Abschluss der Arbeiten: Schlussabrechnung, Schlussbesichtigung und Auszahlung der Beiträge.

Steuerliche Abzüge

Denkmalpflegerische Arbeiten sind gemäss Art. 44bis Abs. 3 StG den abzugsfähigen Unterhaltskosten gleichgestellt.

Bundesamt für Kultur (BAK), Sektion Baukultur

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966. Typisch 15–25% der beitragsberechtigten Kosten bei Objekten von nationaler Bedeutung. Objekte, die Bundesbeiträge erhalten, stehen unter Bundesschutz (Grundbucheintrag).

Hallwylstrasse 15, 3003 Bern · Tel. 058 462 86 25

Diese Informationen dienen der Orientierung. Die tatsächliche Höhe der Beiträge wird von der kantonalen Fachstelle im Einzelfall festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beitragszahlungen. Stand: 2025.

Unverbindliche Anfrage für St. Gallen

Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen mit einem passenden Fachpartner aus Ihrem Kanton.

Jetzt Anfrage starten