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Was bedeutet Bauinventar? Ein Leitfaden für Eigentümer

Zuletzt aktualisiert: 2025 · Lesezeit: 5 Minuten

Ihr Gebäude ist „im Bauinventar erfasst" - aber was heisst das konkret? Welche Rechte und Pflichten entstehen daraus, und was unterscheidet das Inventar vom formellen Denkmalschutz?

Das Bauinventar: Eine Übersicht, kein Urteil

Das Bauinventar ist eine systematische Bestandsaufnahme der erhaltenswerten Gebäude in einem Kanton oder einer Gemeinde. Es dokumentiert, welche Bauten aufgrund ihrer historischen, architektonischen, städtebaulichen oder handwerklichen Bedeutung als potenziell schutzwürdig gelten.

In der Schweiz erfassen die kantonalen Fachstellen für Denkmalpflege die Gebäude nach wissenschaftlichen Kriterien - Alter, Erhaltungszustand, Seltenheit, städtebauliche Bedeutung, handwerkliche Qualität. Die Aufnahme ins Bauinventar erfolgt durch Fachleute, nicht durch politische Entscheide.

Wichtig zu verstehen: Ein Eintrag im Bauinventar ist noch kein formeller Denkmalschutz. Er begründet eine sogenannte Schutzvermutung - das heisst, das Gebäude könnte schutzwürdig sein und wird bei Bauvorhaben entsprechend geprüft. Aber es gelten noch nicht die gleichen strengen Auflagen wie bei einem formell unter Schutz gestellten Objekt.

In der Schweiz gibt es schätzungsweise 90.000 bis 100.000 Objekte mit einer Schutzvermutung oder einem Inventareintrag - das entspricht rund 4 Prozent aller Gebäude. Davon sind etwa 55.000 formell als Schutzobjekte von nationaler und kantonaler Bedeutung eingestuft.

Was der Inventareintrag für Sie als Eigentümer bedeutet

Wenn Ihr Gebäude im Bauinventar steht, hat das drei praktische Konsequenzen. Erstens: Bei jedem Baugesuch, das Sie einreichen, wird die kantonale Denkmalpflegefachstelle einbezogen und gibt eine Stellungnahme ab. Zweitens: Wenn Sie Veränderungen planen, die den Charakter des Gebäudes wesentlich beeinträchtigen, kann die Fachstelle Auflagen machen oder im Extremfall Einspruch erheben. Drittens: Sie haben Zugang zu Förderbeiträgen für denkmalpflegerische Arbeiten - sofern die Fachstelle die Massnahmen als beitragsberechtig beurteilt.

Was der Inventareintrag nicht bedeutet: Ihr Gebäude ist nicht automatisch geschützt, Sie können es in der Regel noch abreissen (sofern die Gemeinde es bewilligt und kein formeller Schutz besteht), und Sie sind nicht verpflichtet, bestimmte Sanierungsarbeiten durchzuführen.

Das Bauinventar im Kanton

Die Inventare werden von Kanton zu Kanton unterschiedlich geführt. Im Kanton Zürich unterscheidet das Planungs- und Baugesetz zwischen kommunalen und überkommunalen Denkmälern - beide haben eigene Inventare. Im Kanton Bern gibt es das Bauinventar online, sogar als App (denkmappBE). Im Kanton Thurgau führt die Denkmalpflege eine öffentlich zugängliche Denkmaldatenbank mit interaktiver Karte.

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder der kantonalen Fachstelle, ob Ihr Gebäude im Inventar erfasst ist und welche Einstufung es hat. Diese Information ist in den meisten Kantonen öffentlich zugänglich.

Nächster Schritt

Prüfen Sie im Förder-Kompass auf unserer Startseite, welche Fachstelle für Ihren Kanton zuständig ist. Die Fachstelle kann Ihnen den Inventarstatus Ihres Gebäudes mitteilen und erklären, was er konkret bedeutet.


Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025.

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