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Innenausbau bei denkmalgeschützten Gebäuden - was Sie beachten müssen

Zuletzt aktualisiert: 2025 · Lesezeit: 6 Minuten

Historische Böden, Stuckdecken, Kachelöfen, Holztäfer - der Innenausbau eines Baudenkmals hat seinen eigenen Charakter. Was dürfen Sie verändern, was muss erhalten bleiben, und wie finden Sie Fachleute, die beides verstehen?

Wann der Innenraum geschützt ist

Nicht bei jedem denkmalgeschützten Gebäude sind die Innenräume mitgeschützt. Bei vielen Objekten beschränkt sich der Schutz auf die Fassade und die äussere Erscheinung. Ob auch die Innenräume erfasst sind, steht in der Schutzverfügung oder im Vertrag, der dem Grundbucheintrag zugrunde liegt.

Typische Innenelemente, die unter Schutz stehen können: historische Böden (Parkett, Steinplatten, Terrakotta), Stuckdecken und Deckenmalereien, Holzvertäfelungen (Täfer) und Wandverkleidungen, historische Treppen und Geländer, Kachelöfen und Cheminées, Türen mit Originalbeschlägen, Wandmalereien und dekorative Ausmalungen, sowie historische Küchen- oder Sanitärausstattungen (selten, aber möglich).

Wenn Sie unsicher sind, welche Elemente geschützt sind, fragen Sie die kantonale Fachstelle. Sie kann Ihnen präzise sagen, was erhalten werden muss und wo Sie frei gestalten können.

Was bei geschützten Innenräumen erlaubt ist

Konservierung und Restaurierung. Historische Böden abschleifen und ölen, Stuckdecken reinigen und ergänzen, Holztäfer instand setzen - all das ist nicht nur erlaubt, sondern wird von der Denkmalpflege gefördert und mit Beiträgen unterstützt.

Behutsame Modernisierung. Küche und Bad können in der Regel modernisiert werden, sofern die geschützten Elemente erhalten bleiben. Neue Elektroinstallationen und Sanitärleitungen sind möglich, wenn sie sensitiv verlegt werden.

Reversible Eingriffe. Massnahmen, die jederzeit rückgängig gemacht werden können, ohne die historische Substanz zu beschädigen, haben bei der Fachstelle die besten Chancen. Beispiel: Ein moderner Einbauschrank vor einer historischen Wand (nicht an der Wand befestigt) ist eher akzeptabel als ein Einbauschrank, der in die historische Wandverkleidung eingelassen wird.

Was nicht geht

Die Entfernung geschützter Elemente - eine Stuckdecke abschlagen, einen historischen Kachelofen entsorgen, eine Wandmalerei überstreichen - wird von der Fachstelle nicht bewilligt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Auch Veränderungen, die geschützte Elemente beschädigen - etwa das Anbohren einer historischen Deckenmalerei für eine Lampe oder das Verlegen von Leitungen durch einen historischen Boden - müssen mit der Fachstelle abgesprochen werden. Oft gibt es alternative Lösungen, die den Eingriff vermeiden.

Die richtigen Fachleute für den Innenausbau

Innenrestaurierungen erfordern je nach Element unterschiedliche Spezialisten: Restauratoren für Deckenmalereien, Wandmalereien und Stuck, Schreiner mit Denkmalpflege-Erfahrung für Holztäfer, Türen und Böden, Ofenbauer für historische Kachelöfen, und Konservatoren für empfindliche Oberflächen und Materialien.

Diese Spezialisten haben in der Regel den eidgenössischen Fachausweis „Handwerker/in in der Denkmalpflege" oder eine vergleichbare Qualifikation. Sie kennen die historischen Materialien und Techniken und arbeiten eng mit der kantonalen Fachstelle zusammen.

Kosten und Förderung

Innenrestaurierungen können je nach Umfang von CHF 20.000 (Parkettaufarbeitung, Türenrevision) bis CHF 150.000 und mehr (Freilegung und Konservierung von Deckenmalereien, umfassende Täfersanierung) kosten. Förderbeiträge der Denkmalpflege decken 20 bis 40 Prozent der beitragsberechtigten Kosten.

Nächster Schritt

Über unseren Anfrage-Service finden Sie Restauratoren und Schreiner mit Innenrestaurierungs-Erfahrung in Ihrem Kanton. Wählen Sie im Wizard „Innenrestaurierung" als Fachgebiet.


Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025.

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