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Solaranlage auf denkmalgeschütztem Dach - was möglich ist und was nicht

Zuletzt aktualisiert: 2025 · Lesezeit: 6 Minuten

Die Energiewende betrifft auch Baudenkmäler. Immer mehr Kantone bewilligen Photovoltaik auf geschützten Dächern - aber unter Bedingungen. Welche Anlagen durchkommen und wie Sie den Antrag stellen.

Die Ausgangslage: Klimaschutz trifft Denkmalschutz

In der Schweiz stehen rund 90.000 bis 100.000 Gebäude unter einer Form von Denkmalschutz. Gleichzeitig fordert die Energiestrategie 2050 den massiven Ausbau erneuerbarer Energien - auch auf bestehenden Dächern. Dieser Zielkonflikt ist real, aber er wird zunehmend pragmatisch gelöst.

Seit der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) 2018 sind Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen grundsätzlich bewilligungsfrei, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt diese Befreiung allerdings nicht - hier braucht es weiterhin eine Baubewilligung und die Zustimmung der kantonalen Fachstelle.

Wann Solaranlagen bewilligt werden

Die Praxis variiert erheblich von Kanton zu Kanton und von Objekt zu Objekt. Grundsätzlich haben Anlagen die besten Chancen, die vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar sind (Rückseite des Dachs, Innenhof, Flachdach), die farblich an die bestehende Dachfläche angepasst sind (In-Dach-Systeme, farbige Module), die das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändern, und die reversibel sind - also ohne bleibende Schäden am historischen Dach wieder entfernt werden können.

Die Stadt Zürich ging noch weiter und hatte bis Ende 2025 ein eigenes Förderprogramm für die energetische Sanierung von Fassaden und Fenstern an geschützten Objekten - ein Signal, dass Denkmalschutz und Energiewende zusammengehen können.

Was typischerweise nicht bewilligt wird

Grossflächige Standard-Aufständerungen auf der strassenseitigen Dachfläche eines prominenten Baudenkmals stossen bei fast allen Fachstellen auf Ablehnung. Blaue oder schwarze Standardmodule auf einem historischen Ziegeldach, das zum geschützten Ortsbild gehört, werden ebenfalls kritisch gesehen. Und Anlagen, die historische Dachaufbauten (Gauben, Kamine, Dachreiter) verdecken oder deren Wahrnehmung beeinträchtigen, haben geringe Chancen.

Der richtige Weg: Frühzeitig mit der Fachstelle sprechen

Wie bei jeder baulichen Massnahme an geschützten Gebäuden gilt: Zuerst die kantonale Fachstelle kontaktieren. Schildern Sie Ihr Vorhaben und fragen Sie, welche Art von Anlage an Ihrem konkreten Gebäude denkbar wäre. Die Fachstelle kann Ihnen sofort sagen, ob die sichtbare Dachseite tabu ist, ob In-Dach-Lösungen akzeptiert werden und welche Referenzprojekte in Ihrem Kanton existieren.

Beauftragen Sie einen Solarplaner erst nach dieser Vorabklärung - damit vermeiden Sie Planungskosten für eine Variante, die nicht bewilligt wird.

Förderung und Wirtschaftlichkeit

Solaranlagen auf denkmalgeschützten Dächern können doppelt gefördert werden: durch die kantonalen Energieförderprogramme (Einmalvergütung des Bundes für Photovoltaik) und durch die Denkmalpflege (sofern die Anlage im Rahmen einer Gesamtsanierung realisiert wird, die auch denkmalpflegerische Massnahmen umfasst).

Die Wirtschaftlichkeit hängt von der nutzbaren Dachfläche, der Ausrichtung und der Beschattung ab. Bei geschützten Gebäuden ist die nutzbare Fläche oft kleiner als bei freistehenden Neubauten - trotzdem kann sich die Anlage lohnen, insbesondere bei Eigenverbrauch.

Nächster Schritt

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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025.

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