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Fördergelder Denkmalschutz Schweiz - der komplette Überblick 2025

Zuletzt aktualisiert: 2025 · Lesezeit: 8 Minuten

Bund, Kantone und Gemeinden beteiligen sich an den Kosten, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude sanieren. Zusammen können Sie mit 20 bis 40 Prozent Entlastung rechnen - wenn Sie den Antrag richtig stellen. Dieser Leitfaden erklärt, wer wie viel zahlt, wie der Prozess funktioniert und welche Fehler Sie vermeiden müssen.

Die drei Fördertöpfe - und was sie konkret bedeuten

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude in der Schweiz saniert, hat Zugang zu drei Finanzierungsquellen, die sich ergänzen: dem Bund, dem Kanton und in vielen Fällen der Gemeinde. Dazu kommen steuerliche Abzüge, die oft unterschätzt werden.

Ein konkretes Rechenbeispiel zeigt, wie die Förderung zusammenwirkt: Bei einer Fassadensanierung mit Kosten von CHF 200.000 beteiligt sich der Bund mit 15 bis 25 Prozent (CHF 30.000 bis 50.000), der Kanton mit weiteren 10 bis 25 Prozent (CHF 20.000 bis 50.000). Die steuerliche Abzugsfähigkeit spart - je nach Kanton und Grenzsteuersatz - nochmals 15 bis 30 Prozent des verbleibenden Eigenanteils. Am Ende kann Ihr tatsächlicher Eigenanteil bei 80.000 bis 120.000 CHF liegen statt bei den vollen 200.000 CHF.

Beitragsberechtig sind grundsätzlich werterhaltende Arbeiten - also Massnahmen, die den historischen Bestand schützen und bewahren. Dazu gehören Putzreparaturen mit historischen Mörteln, Restaurierung von Stuck und Fassadenmalerei, Instandsetzung historischer Fenster, Naturstein-Reparaturen, Dachinstandstellung mit historischen Materialien und die fachliche Dokumentation der Arbeiten. Wertvermehrende Investitionen wie ein Kücheneinbau oder ein neuer Wintergarten werden nicht gefördert.

Bundesbeiträge: 70 Millionen CHF für 2025–2028

Das Bundesamt für Kultur (BAK) stellt den Kantonen im Rahmen von Programmvereinbarungen Mittel zur Verfügung. Für die laufende Periode 2025 bis 2028 beläuft sich das Gesamtbudget auf rund 70 Millionen CHF, verteilt auf alle 26 Kantone.

Die Verteilung orientiert sich am Bestand der Schutzobjekte und am Sanierungsbedarf. Die grössten Budgets erhalten Bern mit CHF 6.578.600, Zürich mit CHF 6.403.200 und Waadt mit CHF 4.868.800. Mittelgrosse Kantone wie Aargau (CHF 3.801.600), St. Gallen (CHF 3.432.400) und Graubünden (CHF 3.246.000) verfügen ebenfalls über substanzielle Kontingente. Auch die kleinsten Kantone haben eigene Budgets - Appenzell Innerrhoden etwa CHF 952.000 für die gesamte Vierjahresperiode.

Die Bundesbeiträge fliessen an Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung. Objekte, die Bundesbeiträge erhalten, stehen danach unter Bundesschutz: Das bedeutet, dass eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung ins Grundbuch eingetragen wird. Der Bundesanteil an einem einzelnen Projekt liegt typischerweise bei 15 bis 25 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Wichtig zu wissen: Beitragsgesuche können nicht direkt ans BAK gerichtet werden. Alle Anträge laufen über die kantonale Fachstelle, die im Rahmen der Programmvereinbarung eigenständig über die Vergabe entscheidet. Die kantonale Fachstelle ist also immer Ihre erste und wichtigste Anlaufstelle.

Kantonale Förderung: 26 verschiedene Systeme

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung liegt bei den Kantonen. Jeder Kanton hat eigene Gesetze, Fachstellen und Beitragsrichtlinien - eine schweizweite Einheitslösung gibt es nicht.

In einigen Kantonen werden Beiträge aus dem Lotteriefonds finanziert. Im Kanton St. Gallen beispielsweise werden Kantonsbeiträge über CHF 20.000 aus dem Lotteriefonds gespeist, wobei dem Kantonsrat Antrag gestellt werden muss. Die Eingabefristen dafür liegen im Februar und August - wer diese verpasst, wartet ein halbes Jahr. Bei Sakralbauten verlangt der Kanton St. Gallen zusätzlich, dass der zuständige Konfessionsteil mindestens die Hälfte des Kantonsbeitrags beisteuert.

Im Kanton Bern gilt eine besondere Regelung: Ab einem Beitrag von CHF 5.000 ist eine formelle Unterschutzstellung mit Vertrag und Grundbucheintrag Bedingung. Rund 1,6 Prozent aller Bauten im Kanton sind auf diese Weise formell geschützt. Weitere rund 7 Prozent sind als sogenannte K-Objekte im Bauinventar erfasst - bei diesen muss die Denkmalpflege bei jedem Bauvorhaben zwingend beigezogen werden.

Im Kanton Zürich können Beitragsgesuche online über das Gesuchsportal der Baudirektion eingereicht werden. Dem Gesuch müssen ein detaillierter Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer, Pläne und Fotos beigelegt werden. Zusätzlich zum kantonalen System führt die Stadt Zürich ein eigenes Förderprogramm für die energetische Sanierung von Fassaden und Fenstern an geschützten Objekten.

Im Kanton Zug hat das Bundesgericht die umstrittene 70-Jahre-Klausel aufgehoben. Diese Regelung hatte vorgesehen, dass Gebäude, die jünger als 70 Jahre sind und keine regionale oder nationale Bedeutung haben, nur mit Zustimmung der Eigentümer unter Schutz gestellt werden können. Das Bundesgericht befand, dass diese Klausel gegen die Konvention von Granada verstösst.

Kantonale Beiträge ergänzen die Bundesbeiträge und decken typischerweise weitere 10 bis 25 Prozent der anrechenbaren Kosten. Die gesamte öffentliche Unterstützung - Bund und Kanton zusammen - liegt damit in den meisten Fällen bei 20 bis 40 Prozent.

Nutzen Sie den Förder-Kompass auf unserer Startseite, um die zuständige Fachstelle, das Bundesbudget und die spezifischen Regelungen für Ihren Kanton zu sehen.

Steuerliche Abzüge: Der stille Fördertopf

Denkmalpflegerische Aufwendungen sind in den meisten Kantonen als Unterhaltskosten steuerlich abziehbar. Was viele Eigentümer nicht wissen: In etlichen Kantonen gilt die Abzugsfähigkeit auch für wertvermehrende Investitionen, sofern diese der Denkmalpflege dienen.

Im Kanton Bern sind denkmalpflegerische Aufwendungen voll abzugsfähig, auch bei wertvermehrenden Investitionen. Im Kanton St. Gallen sind sie gemäss Artikel 44bis Absatz 3 des Steuergesetzes den abzugsfähigen Unterhalts- und Verwaltungskosten gleichgestellt. In den französischsprachigen Kantonen gelten entsprechende Regelungen unter dem Begriff „frais de conservation du patrimoine".

Je nach Grenzsteuersatz kann die steuerliche Entlastung 15 bis 30 Prozent der verbleibenden Eigenkosten betragen. Bei einem Projekt mit CHF 100.000 Eigenanteil nach Förderbeiträgen bedeutet das CHF 15.000 bis 30.000 zusätzliche Entlastung. Fragen Sie Ihre kantonale Steuerverwaltung nach den exakten Abzugsmöglichkeiten für Ihre Situation.

Ein Tipp für grössere Projekte: Prüfen Sie, ob es steuerlich günstiger ist, die Kosten auf zwei Steuerjahre zu verteilen. Viele Kantone erlauben den Abzug im Jahr der Zahlung - eine Aufteilung kann die Steuerprogression brechen.

Der Antragsprozess Schritt für Schritt

Der Ablauf ist in allen Kantonen grundsätzlich gleich, auch wenn die Details variieren.

Schritt 1: Frühzeitig Kontakt aufnehmen. Melden Sie sich bei der kantonalen Denkmalpflegefachstelle, sobald Sie eine Sanierung in Betracht ziehen - am besten in der Ideenphase, bevor Pläne oder Offerten vorliegen. Die Fachstelle berät kostenlos über Möglichkeiten, Auflagen und Förderperspektiven.

Schritt 2: Beitragsgesuch einreichen. Das Gesuch muss vor Baubeginn bei der kantonalen Fachstelle eingereicht werden. Erforderliche Unterlagen sind in der Regel ein detaillierter Kostenvoranschlag mit allen vorgesehenen Arbeiten, Pläne und Fotos des aktuellen Zustands, eine Beschreibung der geplanten Massnahmen sowie Kopien relevanter Offerten. In einigen Kantonen wie Zürich kann das Gesuch digital eingereicht werden.

Schritt 3: Bewilligung abwarten. Die Fachstelle prüft das Gesuch und informiert Sie per Beitragsverfügung über den voraussichtlichen Beitrag. Erst nach der Bewilligung - oder einer schriftlichen Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn - dürfen die Arbeiten starten. Diese Regel ist in allen Kantonen absolut und ohne Ausnahme: Wer ohne Bewilligung beginnt, verliert den Förderanspruch.

Schritt 4: Arbeiten durchführen lassen. Die Arbeiten müssen unter fachlicher Begleitung der Denkmalpflege erfolgen. Die Fachstelle begleitet das Projekt, prüft die Materialwahl und die Ausführungsqualität. Unsachgemäss ausgeführte Arbeiten können zu Beitragskürzungen führen - ein weiterer Grund, warum spezialisierte Fachbetriebe entscheidend sind.

Schritt 5: Abnahme und Auszahlung. Nach Abschluss der Arbeiten nimmt die Fachstelle das Projekt ab. Die Auszahlung des Beitrags erfolgt nach der Abnahme, manchmal in Teilzahlungen bei grösseren Projekten.

Beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. Die Fachstelle entscheidet im Einzelfall über Höhe und Gewährung. Bei beschränkten Mitteln kann es Wartezeiten geben.

Fünf Fehler, die Fördergelder kosten

Fehler 1: Bauarbeiten vor der Bewilligung beginnen. Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wer ohne bewilligtes Beitragsgesuch startet, verliert den gesamten Förderanspruch - auch wenn das Projekt fachlich einwandfrei ist. Es gibt keine nachträgliche Genehmigung.

Fehler 2: Einen nicht spezialisierten Handwerker beauftragen. Fachbetriebe ohne Erfahrung in der Denkmalpflege verwenden häufig ungeeignete Materialien - Zementmörtel statt Kalkmörtel, Kunststofffenster statt historischer Profile, moderne Beschichtungen statt Mineralfarben. Die Fachstelle beanstandet die Arbeit, im schlimmsten Fall drohen Rückbauauflagen auf Kosten des Eigentümers.

Fehler 3: Die steuerlichen Abzüge vergessen. Viele Eigentümer wissen nicht, dass denkmalpflegerische Aufwendungen steuerlich absetzbar sind, oder vergessen, die Belege in der Steuererklärung geltend zu machen. Je nach Projektvolumen und Steuersatz kostet das tausende Franken.

Fehler 4: Die Fristen im Kanton nicht kennen. In Kantonen wie St. Gallen, wo Beiträge über dem Lotteriefonds laufen, gibt es feste Eingabefristen. Wer die Frist verpasst, wartet ein halbes Jahr auf die nächste Runde.

Fehler 5: Das Projekt nicht dokumentieren. Eine lückenlose Dokumentation der Arbeiten - Vorher-Nachher-Fotos, Materialnachweise, Protokolle - ist nicht nur für die Abnahme durch die Fachstelle nötig, sondern auch für die steuerliche Geltendmachung und den Nachweis gegenüber der Steuerbehörde.

Nächster Schritt

Prüfen Sie im Förder-Kompass auf unserer Startseite, welche Fachstelle für Ihren Kanton zuständig ist und wie hoch das Bundesbudget für Ihre Region ist. Und wenn Sie einen Fachbetrieb suchen, der die Förderwege in Ihrem Kanton kennt und den Antragsprozess für Sie begleitet: Nutzen Sie unseren kostenlosen Anfrage-Service.

Weiterführende Ratgeber:


Alle Angaben ohne Gewähr. Die dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen des Bundesamts für Kultur und der kantonalen Fachstellen (Stand 2025). Die tatsächliche Förderhöhe wird im Einzelfall von der zuständigen Fachstelle festgelegt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge. Denkmalschutz.ch übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben.

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