Fassade sanieren bei denkmalgeschützten Gebäuden
Zuletzt aktualisiert: 2025 · Lesezeit: 7 Minuten
Risse im Putz, bröckelnder Sandstein, verblasste Farbe - Ihre Fassade braucht eine Sanierung. Doch bei geschützten Gebäuden gelten besondere Regeln für Material, Technik und Genehmigung. Was erlaubt ist, was nicht, und warum der richtige Fachbetrieb tausende Franken spart.
Warum Fassaden unter Denkmalschutz besonders sind
Die Fassade ist das Gesicht eines Baudenkmals. Materialwahl, Farbgebung, Putzstruktur und architektonische Details wie Gesimse, Lisenen, Fensterumrahmungen oder Eckquader dokumentieren die Baugeschichte und die handwerkliche Tradition einer Epoche. Bei einer Sanierung geht es nicht darum, die Fassade wie neu aussehen zu lassen - sondern darum, die historische Substanz zu erhalten und behutsam zu ergänzen, wo der Zerfall zu weit fortgeschritten ist.
Dieses Prinzip - so wenig wie möglich, so viel wie nötig - ist der Grundsatz der Denkmalpflege. Es bedeutet in der Praxis: Originalsubstanz hat Vorrang. Nur was tatsächlich beschädigt ist, wird repariert. Und die Reparatur erfolgt mit Materialien und Techniken, die dem Original entsprechen.
Was bei geschützten Fassaden erlaubt ist
Putzreparatur mit historischen Mörteln. Moderne Zementmörtel sind für historische Fassaden ungeeignet. Sie sind zu hart, zu dicht und zu dampfundurchlässig. Wenn Zementmörtel auf einer Fassade mit weichem Kalkmörtel aufgetragen wird, entstehen Spannungen, die langfristig zu Abplatzungen und Frostschäden führen - genau das Gegenteil von dem, was eine Sanierung bewirken soll.
Spezialisierte Restauratoren verwenden Kalkmörtel, der in Zusammensetzung und Kornstruktur dem originalen Material entspricht. Die Mörtelrezeptur wird oft durch eine Laboranalyse des Bestandes ermittelt, um die bestmögliche Verträglichkeit zu gewährleisten. Das klingt aufwändig, ist aber Standard bei professionellen Denkmalpflege-Betrieben.
Farbliche Neufassung. Ein neuer Anstrich ist bei geschützten Fassaden möglich, wenn die Farbe dem historischen Befund entspricht. Die Fachstelle kann einen sogenannten Farbbefund verlangen: Dabei wird in Schichten freigelegt, welche Farben das Gebäude im Laufe seiner Geschichte getragen hat. Die Farbwahl erfolgt in Absprache mit der Fachstelle - in der Regel wird eine der historisch belegten Farbfassungen als Grundlage genommen.
Als Anstrichmaterialien kommen Mineralfarben (Silikatfarben, Kalkfarben) zum Einsatz. Kunststoffdispersionsfarben sind an historischen Fassaden ungeeignet, weil sie die Dampfdiffusion behindern und nach einigen Jahren abblättern.
Naturstein-Restaurierung. Sandstein, Kalkstein, Tuff und andere Natursteine verwittern mit der Zeit durch Frost, Feuchtigkeit, Schadstoffe und biologischen Bewuchs. Die Restaurierung umfasst je nach Schadenbild: Reinigung der Steinoberfläche mit schonenden Verfahren (kein Hochdruckreiniger), Festigung von mürber Steinsubstanz mit Kieselsäureestern, Ergänzung fehlender Partien mit Steinersatzmörtel (auch Antragsmörtel genannt, der farblich und strukturell an den Originalstein angepasst wird) und im schlimmsten Fall den Austausch einzelner Steine durch handwerklich bearbeitete Neuanfertigungen aus dem gleichen Steinmaterial.
Stuck- und Ornamentrestaurierung. Fehlende oder beschädigte Stuckelemente - Gesimse, Rosetten, Kapitelle, Konsolen - werden nach Abformungen des Originals nachgebildet. Bei Vergoldungen, Fassmalereien oder Sgraffito-Dekorationen (typisch für Engadiner Häuser) sind spezialisierte Restauratoren mit entsprechender Ausbildung nötig.
Was bei geschützten Fassaden nicht geht
Eine Aussendämmung mit Wärmedämmverbundsystem (WDVS) verändert die Fassadenproportionen grundlegend: Fensterleibungen werden tiefer, Gesimse verschwinden unter der Dämmschicht, die gesamte Plastizität und Tiefenwirkung der Fassade geht verloren. Bei geschützten Objekten wird WDVS praktisch nie bewilligt. Wenn eine Verbesserung des Wärmeschutzes nötig ist, kommt bei geschützten Fassaden nur eine Innendämmung in Frage - mehr dazu in unserem Ratgeber zur energetischen Sanierung.
Auch der Austausch von Naturstein durch Betonwerkstein oder Kunststein ist bei geschützten Fassaden nicht akzeptabel. Ebenso die Überarbeitung historischer Putzflächen mit modernen Beschichtungen oder Armierungsgewebe.
Was eine Fassadensanierung kostet
Die Kosten variieren stark je nach Gebäudegrösse, Fassadenmaterial und Schadensumfang. Für ein typisches Einfamilienhaus mit verputzter Fassade liegt eine Grundsanierung (Putzreparatur, Neuanstrich mit Mineralfarbe, Ausbesserung von Gesimsen) bei CHF 30.000 bis 80.000.
Bei grösseren Gebäuden oder aufwändigen Restaurierungen - historische Sandsteinfassaden mit Skulpturenschmuck, Sgraffito-Fassaden, Fassaden mit grossflächiger Stuckatur - liegen die Kosten bei CHF 150.000 bis 300.000 und mehr.
Förderbeiträge von Bund und Kanton decken typischerweise 20 bis 40 Prozent der beitragsberechtigten Kosten. Bei einem Fassadenprojekt von CHF 150.000 bedeutet das CHF 30.000 bis 60.000 Förderung - plus steuerliche Abzugsfähigkeit des verbleibenden Eigenanteils. Die Förderbedingungen in Ihrem Kanton finden Sie im Förder-Kompass auf unserer Startseite.
Der richtige Fachbetrieb: Restaurator, nicht Maler
Eine Fassadensanierung an einem Baudenkmal ist kein Auftrag für einen normalen Malerbetrieb. Malerbetriebe arbeiten mit den Materialien und Techniken, die sie kennen - in der Regel Kunststofffarben und Zementputze. An einer historischen Fassade richten diese Materialien langfristig Schaden an.
Sie brauchen Restauratoren mit Erfahrung in historischen Putztechniken und Mineralanstrichen. Steinmetze für Natursteinarbeiten. Stuckateure für Gesimse und Ornamente. Fachbetriebe mit eidgenössischem Fachausweis in der Denkmalpflege bringen dieses Wissen mit - und sie kennen die Erwartungen der kantonalen Fachstelle.
Der Unterschied zeigt sich nicht nur in der Qualität, sondern auch im Ergebnis gegenüber der Behörde: Arbeiten eines spezialisierten Betriebs werden von der Fachstelle bei der Abnahme akzeptiert. Arbeiten eines nicht spezialisierten Betriebs führen häufig zu Beanstandungen - und die Nachbesserung geht auf Kosten des Eigentümers.
Der Ablauf einer Fassadensanierung
Der Prozess beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Der Fachbetrieb untersucht den Zustand der Fassade, identifiziert die Schadenbilder und die Ursachen, und erstellt ein Sanierungskonzept. Dieses Konzept wird mit der kantonalen Fachstelle besprochen und abgestimmt.
Auf Basis des abgestimmten Konzepts wird der Kostenvoranschlag erstellt und das Beitragsgesuch bei der Fachstelle eingereicht. Nach der Bewilligung beginnen die Arbeiten - unter fachlicher Begleitung der Denkmalpflege. Nach Abschluss nimmt die Fachstelle das Projekt ab und gibt den Förderbeitrag frei.
Die Dauer hängt vom Umfang ab: Eine einfache Putzreparatur mit Neuanstrich dauert wenige Wochen. Eine umfassende Fassadenrestaurierung kann sich über mehrere Monate erstrecken - insbesondere, wenn die Arbeiten witterungsabhängig sind und nur in den warmen Monaten ausgeführt werden können.
Nächster Schritt
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Weiterführende Ratgeber:
- Fördergelder Denkmalschutz Schweiz - der komplette Überblick
- Energetische Sanierung und Denkmalschutz
- Was kostet eine Restaurierung?
- Fenster ersetzen bei denkmalgeschützten Gebäuden
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2025.
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